31. Oktober 2019

Angriff auf den Denkmalschutz im Kanton Zug

Die Konferenz Schweizer Denkmalpflegerinnen und Denkmalpfleger (KSD) vertritt die Anliegen der kantonalen Fachstellen für Denkmalpflege in der nationalen Politik und in der Öffentlichkeit.

Sie nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass zur Zeit in verschiedenen Kantonen das öffentliche Interesse am Denkmalschutz, das in der Bundesverfassung und im Natur- und Heimatschutzgesetz festgeschrieben ist, in der politischen Diskussion in Frage gestellt oder relativiert wird. Die Vorstösse aus kantonalen Parlamenten haben zum Ziel, das öffentliche Interesse an den Schutzanliegen zu schwächen. Eines der jüngsten Beispiele ist die Abstimmung im Kanton Zug am 24. November 2019 über eine Teilrevision des Gesetzes über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz. Die vom Zuger Kantonsparlament verabschiedete Vorlage, gegen die das Referendum ergriffen wurde, sieht als neue Bestimmung vor, dass «Objekte, die jünger als 70 Jahre alt sind», nicht mehr gegen den Willen des Eigentümers unter Schutz gestellt werden können (sofern sie nicht von regionaler oder nationaler Bedeutung sind; § 25 Abs. 4 neu). Eine Zeitgrenze für die Definition von Denkmälern widerspricht fachlichen Grundsätzen und muss als willkürlich bezeichnet werden. Eine weitere neue Bestimmung betrifft alle geschützten Denkmäler und fordert, dass «Anpassungen der inneren Bausubstanz, welche eine alters- und behindertengerechte Nutzung oder einen zeitgemässen Wohnstandard bezwecken» in jedem Fall bewilligt werden müssen, «sofern diesen nicht schwerwiegende denkmalpflegerische Interessen entgegenstehen» (§ 30 Abs. 2a neu). Damit werden die gleichberechtigten öffentlichen Interessen von Behindertengleichstellung und Denkmalpflege in unstatthafter Art gegeneinander ausgespielt. Die Konferenz der Schweizer Denkmalpflegerinnen und Denkmalpfleger bedauert dies ausserordentlich.