Die Konferenz der Schweizer Denkmalpflegerinnen und Denkmalpfleger KSD ist als Verein organisiert und besteht seit 1985.
Denkmalpflege und Ortsbildschutz sind in der Schweiz in erster Linie eine Aufgabe der Kantone. In der Konferenz der Schweizer Denkmalpflegerinnen und Denkmalpfleger KSD treffen sich die Leiterinnen und Leiter der kantonalen und städtischen Fachstellen für Denkmalpflege der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein.
Die Kantone werden in der Denkmalpflege und im Ortsbildschutz vom Bund unterstützt. Zuständig auf nationaler Ebene ist das Bundesamt für Kultur. Neben den staatlichen Organen setzen sich verschiedene private Organisationen für diese Anliegen ein.
Regionale Übersicht Orgelschatz Kanton Luzern
Der Bestand der Orgeln im Kanton Luzern ist beeindruckend: von der barocken Orgel in der ehemaligen Klosterkirche St. Urban bis zur neuen Konzert-Orgel im Konzertsaal des Luzerner Kultur- und Kongresszentrums KKL gibt es vieles zu entdecken. All diese Orgeln zeichnen nicht nur die Luzerner Orgelbaugeschichte, sondern auch einen Teil unserer Kulturgeschichte nach. Die dritte Publikation der Schriftenreihe der Kantonalen Denkmalpflege lädt ein zur Entdeckung des vielfältigen Orgelschatzes im Kanton Luzern.
Ausgewählte Objektdokumentationen aus St. Gallen
Hier finden Sie einige ausgewählte Objektdokumentationen aus dem Jahresbericht 2020 der Denkmalpflege Kanton St. Gallen.
Bundesgerichtsurteil zum Angriff auf das Zuger Denkmalpflegegesetz
Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde aus Zug zum revidierten Denkmalschutzgesetz teilweise gut und streicht die umstrittene 70-Jahre-Klausel. Die 70-Jahre-Regel ist nicht mit übergeordnetem Recht vereinbar und wird aufgehoben. Das Bundesgericht gelangt zum Urteil, dass sie gegen das Übereinkommen vom 3. Oktober 1985 zum Schutz des baugeschichtlichen Erbes in Europa (Konvention von Granada) verstosse. Der Paragraph besagte, dass Bauten, die jünger als 70 Jahre alt sind und keine regionale oder nationale Bedeutung haben, nur mit Zustimmung der Eigentümer unter Schutz gestellt werden könnten. Das Bundesgericht sagt nun, die Schutzwürdigkeit ergebe sich zwar häufig erst durch Zeitablauf, Bauten könnten aber auch bereits nach kurzer Zeit schutzwürdig sein. In solchen Fällen eine Unterschutzstellung von der Zustimmung der Eigentümerschaft abhängig zu machen, sei nicht mit übergeordnetem Recht vereinbar. Das Urteil ist nicht nur wichtig für die Unterschutzstellung jüngerer Denkmäler, sondern sagt auch ganz klar, dass die Konvention von Granada eine Verpflichtung an die Kantone sei, gesetzliche Massnahmen zum Schutz des baugeschichtlichen Erbes zu treffen.
Kulturbotschaft 2021–24 und interdepartementale Strategie Baukultur: Ein starkes «Ja, aber» der Organisationen im Bereich der Baukultur.
Der flämische Maler Albert Servaes (1883-1966) – er gilt als der erste belgische Expressionist – brachte eine Trinität mit Gottvater, Christus und dem heiligen Geist direkt mit Kohle und Pastellkreiden auf die weiss verputzten Wände des als Kapelle genutzten Kellers auf. Sie sind heute noch im Originalzustand erhalten, aber gänzlich ungeschützt.
2019 begeht das Basler Münster ein grosses Jubiläum: Der vom ottonischen Kaiser Heinrich II. geförderte Neubau der Bischofskirche, das Heinrichs-Münster, feiert sein 1000-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass präsentiert das Museum Kleines Klingental eine Sonderausstellung, die mit einzigartigen Exponaten und neuen Rekonstruktionen die Architektur und Baugeschichte des Basler Münsters vom Frühmittelalter bis zum Beginn der Neuzeit beleuchtet.
Die «Leitsätze zur Denkmalpflege in der Schweiz» enthalten die Grundsätze zum Umgang mit dem baulichen Erbe, welche die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege vertritt und ihren Gutachten und Stellungnahmen zu Grunde legt. Die Kommission wendet sich mit der Publikation sowohl an Fachleute als auch an Bauherren, Architektinnen, Politikerinnen und interessierte Laien. Sie fördert das Verständnis für das Wesen von Denkmälern und historischen Stätten und stellt die geeigneten Massnahmen für deren langfristige Erhaltung vor.