Wir haben Antworten auf Fragen:

Das Spektrum der Denkmäler ist so breit, wie die Kreativität und die Lebensumstände der Menschen, welche die Bauten errichtet haben. So finden sich Bauten vom einfachen Waschhaus zum riesigen Areal einer Schuhfabrik, vom Bildstock zur Klosteranlage, von der terrassierten Landschaft zur Autobahnraststätte, von der Burgruine bis zum Bunker aus dem Kalten Krieg, vom bescheidenen Wohnhaus zur Schlossanlage oder vom Richtplatz bis zum Rathaus.

Wichtiger als das Alter eines Bauwerks ist seine Aussagekraft. So kann ein Gebäude, das eine neue Bauweise oder einen neuen Architekturstil begründet hat, bereits nach wenigen Jahrzehnten zum Denkmal werden. Umgekehrt stehen längst nicht alle Bauernhäuser unter Schutz, auch wenn viele von ihnen weit über 200 Jahre alt sind. In der Regel braucht es eine zeitliche Distanz von rund einer Generation (30 Jahre), um den Denkmalwert eines Bauwerks benennen zu können.

In der Schweiz kennen wir eine Abstufung nach nationaler, regionaler (kantonaler) und lokaler (kommunaler) Bedeutung. Fachleute vom Bund und den Kantonen haben sich auf eine Liste mit rund 2'500 Objekten von nationaler Bedeutung geeinigt. Die Kantone wiederum legen fest, welchen Objekten eine regionale Bedeutung zukommt. Die Gemeinden ergänzen diese Listen mit den Objekten von lokaler Bedeutung. So kann der erste Schulhausbau für eine Gemeinde sehr wichtig sein, aber im Vergleich mit allen Schulhäusern der Region nicht hervorstechen.

Die Kantone und Gemeinden haben in den vergangenen Jahrzehnten ihre Denkmäler nicht mit der gleichen Systematik erfasst. Aus diesem Grund gibt es keine genauen Zahlen zur Anzahl der Denkmäler. Fachleute schätzen den Bestand über alle Kategorien (nationale bis lokale Bedeutung) auf rund 90' – 100'000 Objekte. Das würde knapp 4% aller Gebäude entsprechen. Die meisten Länder Europas weisen ähnliche Zahlen aus.

Die Liste der Denkmäler (Inventare) ist nie abgeschlossen, sondern muss periodisch überprüft und mit neuen Erkenntnissen ergänzt werden. Für die einzelnen Objekte erlassen die Kantone und - je nach Zuständigkeit – die Gemeinden Schutzverfügungen oder gewähren Finanzhilfen. Den zweiten Schwerpunkt bildet die Beratung von Bauherrschaften oder Planenden bei Umbauten und Renovationen geschützter Objekte. Die denkmalpflegerische Begleitung während der Bauausführung sichert den schonenden Umgang mit dem historischen Bauwerk und ermöglicht, auf bauliche Überraschungen schnell reagieren zu können. Darüber hinaus beurteilen die Fachleute der Denkmalpflege Um- und Neubauvorhaben in geschützten Ortsbildern.

Damit ein Gebäude unter Schutz gestellt werden kann, braucht es ein Gesetz oder eine Verfügung einer Behörde. Das kann der Bund, ein Kanton oder auch eine Gemeinde sein. Dieses Recht steht den privaten Heimatschutzorganisationen nicht zu. Ein geschütztes Denkmal darf nicht abgebrochen werden.

Jedes Denkmal mit seinen vielschichtigen Zeitspuren lässt Rückschlüsse auf die Vergangenheit zu. So lässt sich nachweisen, mit welchen Materialien und welcher Technik gebaut und im Laufe der Zeit umgebaut wurde. Diese Spuren können von jeder Generation neu verstanden und interpretiert werden. Das sollen auch die zukünftigen Generationen möglichst uneingeschränkt tun können. Darum ist bei allen Eingriffen an einem Denkmal grosse Sorgfalt und Vorsicht geboten. Die Aufgaben und Methoden der Denkmalpflege stützen sich auf international anerkannte Grundlagen und Vereinbarungen.

Die meisten Denkmäler werden auch heute noch täglich genutzt. Oft trägt die Nutzung dazu bei, dass ein Denkmal überhaupt erhalten werden kann. In einem Gebäude, das schon immer bewohnt war, soll auch in Zukunft gewohnt werden können. Das erfordert Anpassungen bei Küche und Bad und bei den technischen Installationen. Bei diesen Umbauten soll jedoch die historische Bausubstanz so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Verträgt sich die neue Nutzung nicht mit der ursprünglichen, so sind die Grenzen möglicher Anpassungen schnell erreicht.

Ein Denkmal fachgerecht in Stand zu stellen und es zu unterhalten, ist oft mit erhöhten Kosten verbunden. Bund, Kantone und Gemeinden stellen finanzielle Mittel zur Verfügung, welche diese Mehrkosten zumindest teilweise auffangen. Oft leisten aber die (privaten) Eigentümer selber einen grossen Beitrag an diese Kosten.

Wird ein Gebäude unter Schutz gestellt, so kann es nicht durch einen Neubau ersetzt werden. Diese Einschränkung kann die zukünftige Wertentwicklung beeinflussen. Gelegentlich können Schutzobjekte auch einen Mehrwert generieren, weil die Qualität der Fassaden und Räume sowie ihrer Ausstattung überdurchschnittlich hoch ist. Diese Denkmäler weisen hohe Wohn- und Arbeitsqualität auf und verfügen über einen ideellen Wert.

In der Schweiz stammt der erste Erlass mit Bezug zur Denkmalpflege aus dem Jahre 1896. Der Bund rief 1915 die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege ins Leben. 1966 erliess er das Natur- und Heimatschutzgesetz. Im Laufe des 20. Jahrhunderts schufen die meisten Kantone eine eigene Fachstelle für Denkmalpflege.

Doch bereits in der Antike bewegte die Erhaltung von Bauwerken die Menschen. Die Römer restaurierten ägyptische Bauwerke aus der Pharaonenzeit. In der Spätantike wurden funktionslos gewordene heidnische Tempel von besonderem künstlerischem Wert durch kaiserlichen Erlass erhalten.

In der Renaissance entdeckte man in Italien die antike Baukultur neu. Der Papst beauftragte 1514 den Maler und Dombaumeister Raffael, die erhaltenen römischen Baudenkmäler zu erforschen und vor der Zerstörung zu bewahren.

1630 begründete Gustav II. Adolf in Schweden die erste staatliche Denkmalpflege Europas. Der König wollte seinem Land dadurch Identität und Tradition verleihen.

1815 schrieb Karl Friedrich Schinkel ein Memorandum zur Erhaltung „aller Denkmäler und Altertümer Preussens“. 1830 schafft Frankreich das Inspectorat général des monuments.